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Qualifizierender Hauptschulabschluss
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1. für alle: |
Deutsch – Mathematik – Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT)
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| 2. Wahlmöglichkeiten: |
oder Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE)
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3. Wahlpflichtfach: |
Technik oder Wirtschaft oder Soziales
(das der Schüler besucht hat) |
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4. Wahlmöglichkeiten: |
Religionslehre oder Ethik oder Sport oder Musik oder Kunsterziehung oder Informatik oder Kurzschrift oder Werken/Textiles Gestalten (das der Schüler als benotetes Fach besucht hat!)
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Arbeitzeiten der einzelnen Wahlfächer
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Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der 9. Jahrgangs-stufe gestellt!
Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunsterziehung, GtB, KtB, HsB, Informatik, Kurzschrift und Werken/Textiles Gestalten der besonderen Leistungs-feststellung unterziehen.
Die Teilnahme setzt aber den Besuch des entsprechenden Faches voraus!
Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat.
Über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses erhalten die Schüler zusätz-lich zum Abschlusszeugnis ein besonderes Zeugnis.
Schüler, die den
qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erhalten, aber im Fach Englisch
mindestens die Gesamtnote 3 erzielt haben, erhalten ein Zeugnis über den
Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss
der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten
Bildungsabschluss (Quabi).
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache:
- An die Stelle des Faches Englisch tritt das Fach Muttersprache, wenn muttersprachlicher Unterricht besucht wird und das Ministerium eine besondere Leistungsfeststellung in dieser Muttersprache anbietet!
- Schüler, die weniger als
6 Jahre eine deutsche Schule besucht haben können anstatt Deutsch
das Fach Deutsch als Zweitsprache wählen! (Dieser Satz gilt auch für
Aussiedlerschüler!) |
Die Gesamtbewertung der Prüfung... errechnet sich wie folgt:
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Die mündliche Prüfung bei Nichtbestehen
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Legasthenie
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